Allgemeine Informationen
Kontakt
QualityZoom GmbH
Halbgasse 25/3-4
1070 Vienna
Austria
M +43 676 70 69 018
F +43 1 522 16 41-15
office@qualityzoom.com
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AGB
QualityZoom GmbH
Halbgasse 25/3-4
1070 Wien
Austria
Firmenbuchnummer FN 322512 h
(im Folgenden "QualityZoom")
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die Nutzung von Werbeflächen im Rahmen der Website www.qualityzoom.com und deren weiteren Domains.
1. Geltungsbereich, Definitionen
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Verträge über die Erstellung, Schaltung, Veröffentlichung und Verbreitung von werblichen Inhalten (Werbeflächen) eines Werbetreibenden im Rahmen sämtlicher Seiten unter den Domains von QualityZoom (www.qualityzoom.com und deren Subdomains). Die Möglichkeit der Nutzung von Werbeflächen auf QualityZoom richtet sich an Unternehmer.
1.2 Den AGB der Werbetreibenden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Andere AGB sind auch dann nicht anzuwenden, wenn Schriftstücke oder Erklärungen des jeweiligen Vertragspartners auf diese verweisen. Abweichungen von den vorliegenden AGB sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Zu anderen Bedingungen als den in diesen AGB festgehaltenen und den von QualityZoom schriftlich anerkannten Abweichungen kommt ein Vertrag nicht zustande. Der Werbetreibende erklärt, sich den AGB von QualityZoom vollinhaltlich zu unterwerfen.
1.3 Unter "Werbetreibenden" sind Unternehmer zu verstehen, die werbliche Inhalte (Werbung) betreffend die von ihnen vermarkteten Produkte über das Internet verbreiten wollen und sich dazu der QualityZoom bedienen wollen.
1.4 Als "Werbefläche" im Sinne dieser AGB wird jede grafische oder schriftliche Darstellung werblicher Inhalte durch einen Werbetreibenden verstanden, sei es in Form eines Bildes, eines Textes oder einer Kombination von Bild und Text, unabhängig von der konkreten Ausgestaltung z.B. als Bannerwerbung, Button oder Link (Verbindungsaufbau zu Daten im www innerhalb oder außerhalb von QualityZoom).
2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Schaltung von Werbeflächen auf QualityZoom erfolgt ausschließlich auf Grundlage der jeweils gültigen Preislisten von QualityZoom. Zum Abschluss eines Vertrages bedarf es einer schriftlichen Auftragsbestätigung von QualityZoom. Der Werbetreibende ist verpflichtet, mit Auftragserteilung seine genaue und vollständige Bezeichnung, d.h. seinen vollständigen Namen oder vollständigen Firmenwortlaut, Firmenbuchnummer und Rechtsform, sowie seine vollständige Adresse und/oder die Ansprechpartner der QualityZoom, einschließlich deren Vertretungsbefugnis für den Werbetreibenden, anzugeben. QualityZoom ist berechtigt, die Übernahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Pflichten der Werbetreibenden
3.1 Der Werbetreibende stellt alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Mittel, insbesondere die benötigte Grafikdatei, in den von QualityZoom vorgegebenen Standardformaten und das sonstige für die Veröffentlichung der Werbefläche erforderliche Material rechtzeitig vor der vereinbarten Veröffentlichung der Werbefläche, spätestens aber drei Werktage davor, zur Verfügung. Später als drei Werktage vor dem vereinbarten Beginn der Schaltung der Werbefläche sind Änderungen, insbesondere von Größe, Format, Ausstattung und Platzierung der Werbeschaltung, nur in Abstimmung mit QualityZoom möglich. Dies gilt auch für entsprechende Änderungen der bereits geschaltenen Werbefläche zu Zwecken der Kampagnen-Optimierung.
3.2 Der Werbetreibende trägt die Gefahr der Übermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Materials, insbesondere die Gefahr des Verlustes von Daten, Datenträgern, Fotos und sonstigen Unterlagen. QualityZoom ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das übermittelte Material zu speichern und zu bearbeiten, soweit dies für die vereinbarungsgemäße Veröffentlichung der Werbefläche im Rahmen von QualityZoom erforderlich ist. Bei QualityZoom noch vorhandene Unterlagen werden dem Werbetreibenden nur auf Verlangen, auf seine Kosten und seine Gefahr zurückgesandt.
4. Inhaltliche Anforderungen an die Werbung
4.1 Der Werbetreibende garantiert, dass die Inhalte seiner Werbefläche und darin enthaltene Links nicht gegen presserechtliche, wettbewerbsrechtliche, strafrechtliche oder sonstige Rechtsvorschriften verstoßen, insbesondere auch nicht radikal-politische, gegen das Verbotsgesetz sowie sonstige gegen den Anstand und die guten Sitten verstoßende Inhalte und Formen enthalten.
4.2 Der Werbetreibende garantiert weiters, dass er der berechtigte Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Nutzungsrechten, welche für die Werbung erforderlich sind, insbesondere der von ihm QualityZoom zur Verfügung gestellten oder verwendeten Unterlagen (z.B. Texte, Fotos, Grafiken, Dateien, Tonträger und Videobänder, etc) ist.
4.3 QualityZoom ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, den Inhalt der Werbefläche zu prüfen und Inhalte, die gegen die oben dargestellten Garantien verstoßen, jederzeit aus QualityZoom zu entfernen. Ebenso ist QualityZoom berechtigt, Links zu überprüfen; der Werbetreibende verpflichtet sich, Links nicht ohne Absprache mit QualityZoom auszutauschen. In diesem Fall stehen dem Werbetreibenden keinerlei Ersatzansprüche gegenüber QualityZoom zu; vielmehr ist der Werbetreibende dennoch verpflichtet, die für den ursprünglichen Auftrag vereinbarten Zahlungen zu leisten. Er ist in diesem Fall berechtigt, die entfernte Werbefläche durch eine andere, obigen Garantien entsprechende Werbefläche ersetzen zu lassen und entsprechendes Material gemäß Punkt 3. der AGB an QualityZoom zu übermitteln.
4.4 Der Werbetreibende haftet QualityZoom dafür, dass seine gemäß den Punkten 4.1 und 4.2 abgegebenen Garantien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und während der gesamten Laufzeit des Vertrages zutreffend sind. Der Werbetreibende hält QualityZoom bezüglich aller Ansprüche von Dritten, die QualityZoom aus einem Verstoß des Werbetreibenden gegen diese Garantien im Zusammenhang mit der Ausführung eines Auftrages erwachsen, insbesondere auch sämtlicher notwendiger und zweckentsprechender Kosten, die QualityZoom zur Abwehr derartiger Ansprüche allenfalls entstehen, schad- und klaglos.
5. Platzierung der Werbefläche
5.1 Die Platzierung der Werbefläche erfolgt im beidseitigen Einvernehmen. Kann ein solches nicht herbeigeführt werden oder wird ein besonderer Platzierungswunsch nicht geäußert, so ist QualityZoom berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen des Werbetreibenden, die Werbefläche im Rahmen von QualityZoom zu platzieren. Für die Platzierung der Werbefläche kommen ausschließlich die Flächen in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind.
5.2 Verbund- oder Kollektivwerbung, d. h. die Zusammenfassung von Werbungen mehrerer Werbetreibender, ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung von QualityZoom möglich.
6. Gewährleistung und Haftung von QualityZoom
6.1 Kann ein allenfalls vertraglich vereinbartes Leistungsvolumen für einen Werbetreibenden durch QualityZoom nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraumes erbracht werden, ist QualityZoom berechtigt und verpflichtet, das noch ausständige Leistungsvolumen in unmittelbarem Anschluss an den betreffenden Auftrag oder im Anschluss an einen neuerlichen, vom Werbetreibenden bereits wirksam gebuchten Auftrag nach Wahl von QualityZoom in angemessener Frist nachzutragen.
6.2 QualityZoom gewährleistet die richtige und vollständige, dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Darstellung der Werbefläche im Rahmen von QualityZoom. Sofern eine solche nicht gegeben ist und die mangelhafte Darstellung nicht auf der Fehlerhaftigkeit der vom Werbetreibenden übermittelten Materialien beruht, sondern von QualityZoom zu vertreten ist, ist QualityZoom auf eigene Kosten und nach eigener Wahl zur Behebung des Mangels durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Austausch berechtigt. Schlägt eine Verbesserung innerhalb der angemessenen Frist fehl, so kann der Werbetreibende erst nach weiterer angemessener Fristsetzung Minderung oder Wandlung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erklären oder die Veröffentlichung einer Ersatzwerbung im Umfang der beanstandeten Werbung verlangen. QualityZoom ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzwerbefläche im unmittelbaren Anschluss an den betreffenden Auftrag oder im Anschluss eines neuerlichen, vom Werbetreibenden bereits wirksam gebuchten, Auftrags nach Wahl von QualityZoom in angemessener Frist nachzutragen. Darüber hinaus stehen dem Werbetreibenden keine Ansprüche zu.
6.3 Der Werbetreibende ist verpflichtet, die Werbeflächen zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich binnen drei Werktagen bei sonstigem vollständigen Verlust aller Rechte schriftlich zu rügen.
6.4 QualityZoom haftet für Schadenersatzansprüche des Werbetreibenden aus der mangelhaften Erfüllung von Verträgen über die Nutzung von Werbeflächen von QualityZoom nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in jedem Fall mit dem für die betreffenden Werbeflächen vom Werbetreibenden zu zahlenden Entgelt beschränkt. QualityZoom haftet insbesondere auch nicht für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
6.5 QualityZoom haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder gänzlichen oder teilweisen Ausfall einer Schaltung infolge höherer Gewalt, Systemausfällen etc.
6.6 Bei interaktiver Werbung erfolgt der Nachweis der Kontaktmengen ausschließlich durch die Auswertung der Zugriffsdaten des von QualityZoom genutzten Ad-Servers. Diese Auswertung wird dem Werbetreibenden zusammen mit der Abrechnung auf Kosten von QualityZoom zur Verfügung gestellt.
6.7 QualityZoom haftet nicht für einen Erfolg der Schaltung von Werbeflächen.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Es gelten die im Zeitpunkt der Auftragsannahme in den jeweils gültigen Preislisten und Tarifbestimmungen von QualityZoom enthaltenen Preise und Zuschläge, welche von QualityZoom einseitig entsprechend veränderbar sind.
7.2 Die jeweiligen Preise verstehen sich exklusive anfallender Nebenkosten (wie z. B. Barauslagen), gesetzlicher Umsatzsteuer sowie Werbeabgaben.
7.3 Die jeweils vereinbarte Zahlung ist sofort nach Rechnungslegung fällig. QualityZoom ist berechtigt, die Leistung zu verweigern, falls und so lange das vertragliche Entgelt nicht vereinbarungsgemäß gezahlt ist. Bei Verträgen �ber die erstmalige Schaltung von Werbeflächen mit einem Werbetreibenden behält sich QualityZoom das Recht vor, Vorauszahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug hat der Werbetreibende die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Zinsenschadens bleibt davon unberührt
7.4 Der Werbetreibende ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche von QualityZoom, zur Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn diese Ansprüche von QualityZoom anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden sind.
7.5 Ist ein Werbetreibender trotz einer entsprechenden Mahnung von QualityZoom mit der Zahlung des Entgelts länger als 30 Tage in Verzug, so ist QualityZoom berechtigt, die sofortige Begleichung aller allenfalls gestundeten Zahlungen dieses Werbetreibenden, oder solcher Zahlungen, für die Ratenzahlung vereinbart wurde, zu verlangen. Darüber hinaus ist QualityZoom berechtigt, in diesem Fall die Weiterarbeit an allen noch laufenden Aufträgen einzustellen und diese sowie alle sonstigen Verträge mit dem jeweiligen Werbetreibenden mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass es einer erneuten Mahnung oder Fristsetzung bedarf. Dies gilt auch dann, wenn der Werbetreibende seine Zahlungen eingestellt hat oder andere Umstände bekannt werden, die dessen Kreditwürdigkeit in Frage stellen und dadurch die Forderungen von QualityZoom gefährden könnten.
7.6 Die Kosten für allfällige Mahnungen sowie die Kosten einer notwendigen und nicht von vornherein aussichtslosen Forderungseintreibung (z. B. durch einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro) trägt der Werbetreibende, auch wenn es sich um vorprozessuale Kosten handelt.
8. Vorzeitige Beendigung des Vertrages
8.1 Der Vertrag kann von beiden Vertragsteilen jederzeit bereits vor Ablauf einer Befristung mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden.
8.2 Bei Kündigung der Verträge durch den Werbetreibenden bleiben Zahlungsansprüche von QualityZoom aus bereits in Auftrag gegebenen Leistungen unberührt, wobei bereits durchgeführte Leistungen von QualityZoom - insbesondere die bereits erfolgte Werbedauer - zur Gänze, noch nicht durchgeführte Leistungen mit 50% des vereinbarten Entgeltes abzurechnen sind. Schadenersatzansprüche und sonstige Ansprüche von QualityZoom welcher Art auch immer bleiben unberührt.
9. Geheimhaltung
Die Vertragspartner verpflichten sich zu absolutem Stillschweigen über alle Daten und Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung eines Vertrages bekannt werden oder die sie von QualityZoom erhalten. Sie verpflichten sich, diese vertraulich zu behandeln und dafür zu sorgen, dass sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Verpflichtung wirkt auch über das Ende der Vertragsbeziehungen hinaus.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
10.1 Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz von QualityZoom
10.2 Für alle im Zusammenhang mit Verträgen über die Schaltung von Werbeflächen entstehenden Streitigkeiten, einschließlich der Vor- und Nachwirkungen, wird, soweit zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des für Handelssachen zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.
10.3 Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Anwendung des österreichischen Rechts mit Ausnahme des österreichischen Internationalen Privatrechts. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
11. Sonstiges
11.1 Bei Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung oder einer Lücke bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder fehlende Klausel ist durch eine Klausel zu ersetzen bzw. zu ergänzen, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bzw. die Lücke bedacht hätten.
11.2 Alle vertragswesentlichen Erklärungen (Annahme, Kündigung, u. ä.) sowie Abweichungen von diesen Bedingungen und die Änderungen dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.
11.3 Die Vertragspartner verzichten darauf, den jeweils abgeschlossenen Vertrag, insbesondere wegen Irrtum, List, Zwang, Wucher oder Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes (laesio enormis) anzufechten.
Halbgasse 25/3-4
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Austria
Firmenbuchnummer FN 322512 h
(im Folgenden "QualityZoom")
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die Nutzung von Werbeflächen im Rahmen der Website www.qualityzoom.com und deren weiteren Domains.
1. Geltungsbereich, Definitionen
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Verträge über die Erstellung, Schaltung, Veröffentlichung und Verbreitung von werblichen Inhalten (Werbeflächen) eines Werbetreibenden im Rahmen sämtlicher Seiten unter den Domains von QualityZoom (www.qualityzoom.com und deren Subdomains). Die Möglichkeit der Nutzung von Werbeflächen auf QualityZoom richtet sich an Unternehmer.
1.2 Den AGB der Werbetreibenden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Andere AGB sind auch dann nicht anzuwenden, wenn Schriftstücke oder Erklärungen des jeweiligen Vertragspartners auf diese verweisen. Abweichungen von den vorliegenden AGB sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Zu anderen Bedingungen als den in diesen AGB festgehaltenen und den von QualityZoom schriftlich anerkannten Abweichungen kommt ein Vertrag nicht zustande. Der Werbetreibende erklärt, sich den AGB von QualityZoom vollinhaltlich zu unterwerfen.
1.3 Unter "Werbetreibenden" sind Unternehmer zu verstehen, die werbliche Inhalte (Werbung) betreffend die von ihnen vermarkteten Produkte über das Internet verbreiten wollen und sich dazu der QualityZoom bedienen wollen.
1.4 Als "Werbefläche" im Sinne dieser AGB wird jede grafische oder schriftliche Darstellung werblicher Inhalte durch einen Werbetreibenden verstanden, sei es in Form eines Bildes, eines Textes oder einer Kombination von Bild und Text, unabhängig von der konkreten Ausgestaltung z.B. als Bannerwerbung, Button oder Link (Verbindungsaufbau zu Daten im www innerhalb oder außerhalb von QualityZoom).
2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Schaltung von Werbeflächen auf QualityZoom erfolgt ausschließlich auf Grundlage der jeweils gültigen Preislisten von QualityZoom. Zum Abschluss eines Vertrages bedarf es einer schriftlichen Auftragsbestätigung von QualityZoom. Der Werbetreibende ist verpflichtet, mit Auftragserteilung seine genaue und vollständige Bezeichnung, d.h. seinen vollständigen Namen oder vollständigen Firmenwortlaut, Firmenbuchnummer und Rechtsform, sowie seine vollständige Adresse und/oder die Ansprechpartner der QualityZoom, einschließlich deren Vertretungsbefugnis für den Werbetreibenden, anzugeben. QualityZoom ist berechtigt, die Übernahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Pflichten der Werbetreibenden
3.1 Der Werbetreibende stellt alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Mittel, insbesondere die benötigte Grafikdatei, in den von QualityZoom vorgegebenen Standardformaten und das sonstige für die Veröffentlichung der Werbefläche erforderliche Material rechtzeitig vor der vereinbarten Veröffentlichung der Werbefläche, spätestens aber drei Werktage davor, zur Verfügung. Später als drei Werktage vor dem vereinbarten Beginn der Schaltung der Werbefläche sind Änderungen, insbesondere von Größe, Format, Ausstattung und Platzierung der Werbeschaltung, nur in Abstimmung mit QualityZoom möglich. Dies gilt auch für entsprechende Änderungen der bereits geschaltenen Werbefläche zu Zwecken der Kampagnen-Optimierung.
3.2 Der Werbetreibende trägt die Gefahr der Übermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Materials, insbesondere die Gefahr des Verlustes von Daten, Datenträgern, Fotos und sonstigen Unterlagen. QualityZoom ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das übermittelte Material zu speichern und zu bearbeiten, soweit dies für die vereinbarungsgemäße Veröffentlichung der Werbefläche im Rahmen von QualityZoom erforderlich ist. Bei QualityZoom noch vorhandene Unterlagen werden dem Werbetreibenden nur auf Verlangen, auf seine Kosten und seine Gefahr zurückgesandt.
4. Inhaltliche Anforderungen an die Werbung
4.1 Der Werbetreibende garantiert, dass die Inhalte seiner Werbefläche und darin enthaltene Links nicht gegen presserechtliche, wettbewerbsrechtliche, strafrechtliche oder sonstige Rechtsvorschriften verstoßen, insbesondere auch nicht radikal-politische, gegen das Verbotsgesetz sowie sonstige gegen den Anstand und die guten Sitten verstoßende Inhalte und Formen enthalten.
4.2 Der Werbetreibende garantiert weiters, dass er der berechtigte Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Nutzungsrechten, welche für die Werbung erforderlich sind, insbesondere der von ihm QualityZoom zur Verfügung gestellten oder verwendeten Unterlagen (z.B. Texte, Fotos, Grafiken, Dateien, Tonträger und Videobänder, etc) ist.
4.3 QualityZoom ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, den Inhalt der Werbefläche zu prüfen und Inhalte, die gegen die oben dargestellten Garantien verstoßen, jederzeit aus QualityZoom zu entfernen. Ebenso ist QualityZoom berechtigt, Links zu überprüfen; der Werbetreibende verpflichtet sich, Links nicht ohne Absprache mit QualityZoom auszutauschen. In diesem Fall stehen dem Werbetreibenden keinerlei Ersatzansprüche gegenüber QualityZoom zu; vielmehr ist der Werbetreibende dennoch verpflichtet, die für den ursprünglichen Auftrag vereinbarten Zahlungen zu leisten. Er ist in diesem Fall berechtigt, die entfernte Werbefläche durch eine andere, obigen Garantien entsprechende Werbefläche ersetzen zu lassen und entsprechendes Material gemäß Punkt 3. der AGB an QualityZoom zu übermitteln.
4.4 Der Werbetreibende haftet QualityZoom dafür, dass seine gemäß den Punkten 4.1 und 4.2 abgegebenen Garantien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und während der gesamten Laufzeit des Vertrages zutreffend sind. Der Werbetreibende hält QualityZoom bezüglich aller Ansprüche von Dritten, die QualityZoom aus einem Verstoß des Werbetreibenden gegen diese Garantien im Zusammenhang mit der Ausführung eines Auftrages erwachsen, insbesondere auch sämtlicher notwendiger und zweckentsprechender Kosten, die QualityZoom zur Abwehr derartiger Ansprüche allenfalls entstehen, schad- und klaglos.
5. Platzierung der Werbefläche
5.1 Die Platzierung der Werbefläche erfolgt im beidseitigen Einvernehmen. Kann ein solches nicht herbeigeführt werden oder wird ein besonderer Platzierungswunsch nicht geäußert, so ist QualityZoom berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen des Werbetreibenden, die Werbefläche im Rahmen von QualityZoom zu platzieren. Für die Platzierung der Werbefläche kommen ausschließlich die Flächen in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind.
5.2 Verbund- oder Kollektivwerbung, d. h. die Zusammenfassung von Werbungen mehrerer Werbetreibender, ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung von QualityZoom möglich.
6. Gewährleistung und Haftung von QualityZoom
6.1 Kann ein allenfalls vertraglich vereinbartes Leistungsvolumen für einen Werbetreibenden durch QualityZoom nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraumes erbracht werden, ist QualityZoom berechtigt und verpflichtet, das noch ausständige Leistungsvolumen in unmittelbarem Anschluss an den betreffenden Auftrag oder im Anschluss an einen neuerlichen, vom Werbetreibenden bereits wirksam gebuchten Auftrag nach Wahl von QualityZoom in angemessener Frist nachzutragen.
6.2 QualityZoom gewährleistet die richtige und vollständige, dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Darstellung der Werbefläche im Rahmen von QualityZoom. Sofern eine solche nicht gegeben ist und die mangelhafte Darstellung nicht auf der Fehlerhaftigkeit der vom Werbetreibenden übermittelten Materialien beruht, sondern von QualityZoom zu vertreten ist, ist QualityZoom auf eigene Kosten und nach eigener Wahl zur Behebung des Mangels durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Austausch berechtigt. Schlägt eine Verbesserung innerhalb der angemessenen Frist fehl, so kann der Werbetreibende erst nach weiterer angemessener Fristsetzung Minderung oder Wandlung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erklären oder die Veröffentlichung einer Ersatzwerbung im Umfang der beanstandeten Werbung verlangen. QualityZoom ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzwerbefläche im unmittelbaren Anschluss an den betreffenden Auftrag oder im Anschluss eines neuerlichen, vom Werbetreibenden bereits wirksam gebuchten, Auftrags nach Wahl von QualityZoom in angemessener Frist nachzutragen. Darüber hinaus stehen dem Werbetreibenden keine Ansprüche zu.
6.3 Der Werbetreibende ist verpflichtet, die Werbeflächen zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich binnen drei Werktagen bei sonstigem vollständigen Verlust aller Rechte schriftlich zu rügen.
6.4 QualityZoom haftet für Schadenersatzansprüche des Werbetreibenden aus der mangelhaften Erfüllung von Verträgen über die Nutzung von Werbeflächen von QualityZoom nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in jedem Fall mit dem für die betreffenden Werbeflächen vom Werbetreibenden zu zahlenden Entgelt beschränkt. QualityZoom haftet insbesondere auch nicht für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
6.5 QualityZoom haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder gänzlichen oder teilweisen Ausfall einer Schaltung infolge höherer Gewalt, Systemausfällen etc.
6.6 Bei interaktiver Werbung erfolgt der Nachweis der Kontaktmengen ausschließlich durch die Auswertung der Zugriffsdaten des von QualityZoom genutzten Ad-Servers. Diese Auswertung wird dem Werbetreibenden zusammen mit der Abrechnung auf Kosten von QualityZoom zur Verfügung gestellt.
6.7 QualityZoom haftet nicht für einen Erfolg der Schaltung von Werbeflächen.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Es gelten die im Zeitpunkt der Auftragsannahme in den jeweils gültigen Preislisten und Tarifbestimmungen von QualityZoom enthaltenen Preise und Zuschläge, welche von QualityZoom einseitig entsprechend veränderbar sind.
7.2 Die jeweiligen Preise verstehen sich exklusive anfallender Nebenkosten (wie z. B. Barauslagen), gesetzlicher Umsatzsteuer sowie Werbeabgaben.
7.3 Die jeweils vereinbarte Zahlung ist sofort nach Rechnungslegung fällig. QualityZoom ist berechtigt, die Leistung zu verweigern, falls und so lange das vertragliche Entgelt nicht vereinbarungsgemäß gezahlt ist. Bei Verträgen �ber die erstmalige Schaltung von Werbeflächen mit einem Werbetreibenden behält sich QualityZoom das Recht vor, Vorauszahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug hat der Werbetreibende die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Zinsenschadens bleibt davon unberührt
7.4 Der Werbetreibende ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche von QualityZoom, zur Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn diese Ansprüche von QualityZoom anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden sind.
7.5 Ist ein Werbetreibender trotz einer entsprechenden Mahnung von QualityZoom mit der Zahlung des Entgelts länger als 30 Tage in Verzug, so ist QualityZoom berechtigt, die sofortige Begleichung aller allenfalls gestundeten Zahlungen dieses Werbetreibenden, oder solcher Zahlungen, für die Ratenzahlung vereinbart wurde, zu verlangen. Darüber hinaus ist QualityZoom berechtigt, in diesem Fall die Weiterarbeit an allen noch laufenden Aufträgen einzustellen und diese sowie alle sonstigen Verträge mit dem jeweiligen Werbetreibenden mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass es einer erneuten Mahnung oder Fristsetzung bedarf. Dies gilt auch dann, wenn der Werbetreibende seine Zahlungen eingestellt hat oder andere Umstände bekannt werden, die dessen Kreditwürdigkeit in Frage stellen und dadurch die Forderungen von QualityZoom gefährden könnten.
7.6 Die Kosten für allfällige Mahnungen sowie die Kosten einer notwendigen und nicht von vornherein aussichtslosen Forderungseintreibung (z. B. durch einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro) trägt der Werbetreibende, auch wenn es sich um vorprozessuale Kosten handelt.
8. Vorzeitige Beendigung des Vertrages
8.1 Der Vertrag kann von beiden Vertragsteilen jederzeit bereits vor Ablauf einer Befristung mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden.
8.2 Bei Kündigung der Verträge durch den Werbetreibenden bleiben Zahlungsansprüche von QualityZoom aus bereits in Auftrag gegebenen Leistungen unberührt, wobei bereits durchgeführte Leistungen von QualityZoom - insbesondere die bereits erfolgte Werbedauer - zur Gänze, noch nicht durchgeführte Leistungen mit 50% des vereinbarten Entgeltes abzurechnen sind. Schadenersatzansprüche und sonstige Ansprüche von QualityZoom welcher Art auch immer bleiben unberührt.
9. Geheimhaltung
Die Vertragspartner verpflichten sich zu absolutem Stillschweigen über alle Daten und Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung eines Vertrages bekannt werden oder die sie von QualityZoom erhalten. Sie verpflichten sich, diese vertraulich zu behandeln und dafür zu sorgen, dass sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Verpflichtung wirkt auch über das Ende der Vertragsbeziehungen hinaus.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
10.1 Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz von QualityZoom
10.2 Für alle im Zusammenhang mit Verträgen über die Schaltung von Werbeflächen entstehenden Streitigkeiten, einschließlich der Vor- und Nachwirkungen, wird, soweit zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des für Handelssachen zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.
10.3 Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Anwendung des österreichischen Rechts mit Ausnahme des österreichischen Internationalen Privatrechts. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
11. Sonstiges
11.1 Bei Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung oder einer Lücke bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder fehlende Klausel ist durch eine Klausel zu ersetzen bzw. zu ergänzen, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bzw. die Lücke bedacht hätten.
11.2 Alle vertragswesentlichen Erklärungen (Annahme, Kündigung, u. ä.) sowie Abweichungen von diesen Bedingungen und die Änderungen dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.
11.3 Die Vertragspartner verzichten darauf, den jeweils abgeschlossenen Vertrag, insbesondere wegen Irrtum, List, Zwang, Wucher oder Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes (laesio enormis) anzufechten.

Österreich
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Deutschland